Dein Budget kannst Du auch für ein Fahrrad, Pedelec oder E-Bike nutzen. Du kannst also sowohl Fahrräder wählen, die verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen sind, wie auch solche, die als Kraftfahrzeug eingeordnet werden.
Das Fahrrad kann auch privat genutzt werden. Für Dich bedeutet dies, dass Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Familienheimfahrten ggf. über die Lohnabrechnung versteuert und verbeitragt werden müssen. Die Wahl des Fahrrades obliegt Dir im Rahmen Deines Budgets.
Das Fahrrad kann nur gewählt werden, wenn Dein Budget ausreicht. Die Freigabe des Kaufes erfolgt durch die HR Abteilung (Rechnung muss auf Arbeitgeber lauten – keine Barzahlung). Die Freigabe muss zwingend vor dem Kauf erfolgen!
Es kann nur 1 Fahrrad gewählt werden – gibt es bereits ein Dienstfahrrad, kann dieser Baustein nicht ausgewählt werden.
Dein Arbeitgeber überlässt Dir das gewünschte Fahrrad unbefristet zur Nutzung. Ein Erwerb ist zum gemeinen Wert möglich. Du trägst die Kosten als gewünschtes Budget (inkl. Schloss als Zubehör) ein. Bitte denke daran, dass die Überlassung nur gegen ordnungsgemäße Rechnungsstellung per Überweisung durch den Arbeitgeber erfolgen kann (keine Barzahlung!).
Steuer- und Beitragsfreiheit gilt für Fahrräder und Pedelecs (Motorunterstützung bis 25 km/h)
Dein Budget muss mindestens den Anschaffungspreis des Fahrrades sofort abdecken (inkl. Schloss als Zubehör).
Anmerkung
Bitte halte vor Absendung Deiner Wahl Rücksprache mit Markus Thürstein oder Pascal Rüger, wenn Du diesen Baustein wählen möchtest!
*Brutto: 2.500 €, Stkl. I/IV, GKV-Zusatzbeitrag 1,1%, keine Kinder, Kirchensteuerpflicht Bayern
BRUTTO 1.000€*
Netto 517€
Brutto: 1.000,00€
Steuer: -278,07€
Sozialversicherung: -204,25 €
Netto: 517,68 €
FAHRRAD FüR 1.000€
Netto 1.000€
Wert des Fahrrads: 1.000,00€
Steuer: 0,00€
Sozialversicherung: 0,00€
Netto: 1.000,00 €