Gutschein Sachbezug (§ 37b EStG)

Die Sachbezugsgutscheine kannst Du nur dann wählen, wenn Du im VORFELD die Bausteine Internetpauschale, Erholungsbeihilfe und Essenschecks mit dem jeweiligen Höchstbetrag ausgeschöpft hast.

Die Gutscheine können ausschließlich für den Bezug von Sachbezügen genutzt werden. Dazu kannst du bei ausgewählten Händlern einkaufen. Eine Barauszahlung ist aus steuerlichen Gründen NICHT möglich.

Du kannst aus folgenden Händlern wählen:

Rewe, Edeka, Aldi, Lidl, DM Drogerie, Rossmann, Alnatura, Denn´s Biomarkt, Hello Fresh.

Die jeweilige Gutscheinhöhe und Deine Wunschhändler kannst Du unter dem Menüpunkt „Meine Auswahl“ auswählen.

Steuer und Sozialversicherung

Die Gutscheine sind für Dich steuer- und sozialversicherungsfrei.

Dein Arbeitgeber übernimmt für Dich gegebenenfalls anfallende Pauschalsteuern / Sozialversicherungsbeiträge.

Benötigtes Budget

Du kannst Gutscheine im Wert von maximal 2.000,00 Euro wählen.

Anmerkung

Bitte beschränke Dich bei Deiner Auswahl auf zwei Händler!

*Brutto 2.500 €, Stkl. I/IV, GKV-Zusatzbeitrag 1,1%, keine Kinder, Kirchensteuerpflicht Bayern

2.000€* BONUS BRUTTO


Netto
1.090,86€

Bruttozahlung: 2.000,00€
Steuer: -494,64 €
Sozialversicherung: -414,50€

Netto: 1.090,86 €


GUTSCHEINE IM WERT VON 2.000 €


Netto
2.000,00€

Der Mitarbeiter wählt Gutscheine im Gesamtwert von 2.000,00€.

Der Sozialversicherungsbeitrag sowie die Pauschalsteuer wird komplett vom Arbeitgeber übernommen.


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